Negative Vorprüfungen erfassen
In den Katalogeinstellungen der Länder kann festgelegt werden, ob die erfassten negativen Vorprüfungen im Portal verfügbar sein sollen oder nicht. Diese Entscheidung muss in jedem Bundesland vorab getroffen werden, da sich das Erfassungsformular je nach Einstellung anpasst.
Hinweis
Katalogeinstellungen: Negative Vorprüfungen veröffentlichen - Es werden zusätzliche Formularfelder angezeigt, die für die vollständige Eingabe einer negativen Vorprüfung erforderlich sind. Negative Vorprüfungen werden nur im Portal angezeigt, wenn diese Option ausgewählt ist. Nach Änderung der Einstellungen muss die Seite neu geladen werden.
Abb.: Katalogeinstellungen für negative Vorprüfungen
Optionen:
negative Vorprüfungen nicht veröffentlichen
negative Vorprüfungen veröffentlichen
negative Vorprüfungen veröffentlichen - nur mit Raumbezügen
Veröffentlichung im Portal auf Datensatzebene steuern
Option negative Vorprüfungen veröffentlichen - nur mit Raumbezügen
Bei der Aktivierung der Veröffentlichung negativer Vorprüfungen muss zwingend ein Raumbezug angegeben werden. Dieser kann zur Unterscheidung zwischen bereits erfassten Vorprüfungen (ohne Raumbezug) und vollständig erfassten Vorprüfungen verwendet werden. Wird die Option „Nur mit Raumbezug“ aktiviert, werden nur neu erstellte negative Vorprüfungen, die einen Raumbezug enthalten müssen, im Portal angezeigt. Ohne diese aktivierte Option werden auch bereits erfasste negative Vorprüfungen ohne Raumbezug im Portal angezeigt.
Erfassungsmasken für die Optionen nicht im Portal veröffentlichen und im Portal veröffentlichen
Abb.: Erfassungsmaske Option negative Vorprüfung ohne Veröffentlichung im Portal
Abb.: Erfassungsmaske Option Veröffentlichung von negativen Vorprüfungen
Hinweis
Wenn eine negative Vorprüfung ohne Veröffentlichung für das UVP-Portal erfasst wurde, muss trotzdem eine „Veröffentlichung“ durchgeführt werden! In diesem Fall wechselt die Symbolfarbe im Gliederungsbaum von orange nach schwarz.
Steuerung der Veröffentlichung im Portal auf Datensatzebene
Die erfassende Behörde kann für jede negative Vorprüfung selbst angeben, ob eine negative Vorprüfung veröffentlicht werden soll oder nicht.
Abb.: Menü - Veröffdentlichung steuern
Abb.: Fenster - Veröffentlichung der negativen Vorprüfungen im UVP-Portal steuern
Wichtig
Die Änderung des Merkmals wird erst nach der vollständigen Indexierung des Katalogs wirksam. Ein Setzen des Parameters beim Anlegen des Datensatzes wird jedoch berücksichtigt.