Negative Vorprüfungen erfassen

In den Katalogeinstellungen der Länder kann festgelegt werden, ob die erfassten negativen Vorprüfungen im Portal verfügbar sein sollen oder nicht. Diese Entscheidung muss in jedem Bundesland vorab getroffen werden, da sich das Erfassungsformular je nach Einstellung anpasst.

Hinweis

Katalogeinstellungen: Negative Vorprüfung veröffentlichen - Es werden zusätzliche Formularfelder angezeigt, die für die vollständige Eingabe einer negativen Vorprüfung erforderlich sind. Negative Vorprüfungsergebnisse werden im Portal nur angezeigt, wenn diese Option ausgewählt ist. Nach Änderung der Einstellungen muss die Seite neu geladen werden.

Katalogeinstellungen für negative Vorprüfungen

Abb.: Katalogeinstellungen für negative Vorprüfungen

Optionen:

  • negative Vorprüfungen nicht veröffentlichen

  • negative Vorprüfungen veröffentlichen

  • negative Vorprüfungen veröffentlichen - nur mit Raumbezügen

  • Veröffentlichung im Portal auf Datensatzebene steuern

Option negative Vorprüfungen veröffentlichen - nur mit Raumbezügen

Bei der Aktivierung der Veröffentlichung negativer Vorprüfungen muss zwingend ein Raumbezug angegeben werden. Dieser kann zur Unterscheidung zwischen bereits erfassten Vorprüfungen (ohne Raumbezug) und vollständig erfassten Vorprüfungen verwendet werden. Wird die Option „Nur mit Raumbezug“ aktiviert, werden nur neu erstellte negative Vorprüfungen, die einen Raumbezug enthalten müssen, im Portal angezeigt. Ohne diese aktivierte Option werden auch bereits erfasste negative Vorprüfungen ohne Raumbezug im Portal angezeigt.

Erfassungsmasken für die Optionen nicht im Portal veröffentlichen und im Portal veröffentlichen

Erfassungsmaske Option negative Vorprüfung ohne Veröffentlichung im Portal

Abb.: Erfassungsmaske Option negative Vorprüfung ohne Veröffentlichung im Portal

Erfassungsmaske Option Veröffentlichung von negativen Vorprüfungen

Abb.: Erfassungsmaske Option Veröffentlichung von negativen Vorprüfungen

Hinweis

Wenn eine negative Vorprüfung ohne Veröffentlichung für das UVP-Portal erfasst wurde, muss trotzdem eine „Veröffentlichung“ erfolgen! In diesem Fall wechselt die Symbolfarbe im Gliederungsbaum von orange nach schwarz.

Steuerung der Veröffentlichung im Portal auf Datensatzebene

Die erfassende Behörde kann für jede negative Vorprüfung selbst angeben, ob eine negative Vorprüfung veröffentlicht werden soll oder nicht.

Menü - Veröffdentlichung steuern

Abb.: Menü - Veröffdentlichung steuern

Fenster - Veröffentlichung der negativen Vorprüfungen im UVP-Portal steuern

Abb.: Fenster - Veröffentlichung der negativen Vorprüfungen im UVP-Portal steuern

Wichtig

Die Änderung des Merkmals wird erst nach der vollständigen Indexierung des Katalogs wirksam. Eine Einstellung des Parameters beim Anlegen des Datensatzes wird jedoch berücksichtigt.