Monitoring von Dokumenten

Das Monitoring wird mit Stand 2025 von folgenden Ländern eingesetzt: BB, BE, BW, NI, NRW, SH und ST.

Die im UVP-Portal hochgeladenen und verlinkten Dokumente werden durch ein Monitoringsystem auf ihre Zugänglichkeit überwacht. Fehlt ein Dokument oder ist es über das UVP-Portal nicht erreichbar, wird der zuständige Bearbeiter per E-Mail informiert. Das Monitoringsystem informiert außerdem den zuständigen Katalogadministrator.

Wichtig

Die E-Mail wird an den angegebenen Ansprechpartner für das Verfahren gesendet.

Der Bearbeiter muss kontrollieren, ob alle hochgeladenen Dokumente über das UVP-Portal bzw. auf der angegebenen Website erreichbar sind und ob sie sich herunterladen lassen.

Hinweis

Die Dokumentation umfasst vor allem die Informationen für die Erfasser. Eine umfassende Dokumentation des verwendeten Tools ZABBIX wird nicht Bestandteil der Dokumentation sein.